Pflegehilfsmittel-Beratung –

neue Regelungen für Pflegehilfsmittel seit 1.7.2024 für alle Versicherten bei Neuanträgen verbindlich.

Blog Artikel zur Pflegehilfsmittel-Beratung vom Pflege-Dschungel

Sie haben es vielleicht schon beim Pflege-Dschungel oder in den Medien gelesen:
Seit dem 1. Juli gelten neue Regelungen für die Beantragung der Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.

Ab diesem Tag müssen alle Anbieter Ihnen ein Angebot für die Pflegehilfsmittel-Beratung zur Verfügung stellen, bevor der Antrag mit den empfohlenen Produkten an Ihre Pflegekasse geschickt werden darf.

Diese verpflichtende Beratung kann telefonisch erfolgen oder Sie können auch per Videokonferenz mit den hierfür geschulten Fachkräften sprechen.

 

Wir sind vorbereitet. Nutzen Sie unseren neuen Service!

Mit unserem neuen Service können Sie jetzt ganz einfach einen Termin für die Pflegehilfsmittel-Beratung bei uns buchen.

In unserem Video zeigen wir Ihnen, wie das ganz einfach in wenigen Schritten geht.

Mit diesem Formular können Sie sich jetzt Ihren Beratungstermin sichern:

Unsere Produktauswahl für Ihre bedarfsorientierte Pflegehilfsmittel-Versorgung:

Sie haben Änderungswünsche oder möchten eine Pflegehilfsmittel-Beratung buchen?

"Gerne helfe ich weiter"

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Annika, Kundenservice Liane-box

Hallo, ich bin Annika. Ich bearbeite Ihre Informationen aus der Beantragung für Sie, damit Sie wunschgemäß Ihre erste Liane-Box schnellstmöglich nach Hause geliefert bekommen.

Falls im Laufe der Zeit Änderungswünsche kommen, melden Sie sich einfach bei mir.

Haben Sie noch einen schönen Tag!

 

Noch Fragen?

Sie haben noch Fragen?
Informationen zu den Pflegehilfsmitteln der Liane-Box

Informationen zu den Pflegehilfsmitteln der Liane-Box

Hier finden Sie zu allen Produkten ausführliche Informationen:

Fachberatung unter: 0421 9480 3810

Häufig an uns gestellte Fragen:

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um die Pflegehilfsmittel zu erhalten?

Voraussetzung für den Anspruch auf Kostenübernahme von Pflegehilfsmitteln ist eine Pflegeeinstufung (Pflegegrad 1-5) der pflegebedürftigen Person. Außerdem muss die Pflege im häuslichen Umfeld erfolgen und von einer Privatperson übernommen werden.

Welche Pflegehilfsmittel werden von der Pflegekasse erstattet?

Von der Pflegekasse wird der bedarfsorientierte Bezug von für den Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln im Wert von maximal 40 Euro pro Monat erstattet. Zu den Produkten zählen: Bettschutzeinlagen, Einmalhandschuhe, Hände- und Flächendesinfektionsmittel, Mundschutz und Schutzschürzen. Für andere Produkte (z. B. Inkontinenzmittel) ist eine Kostenübernahme nur über die Krankenversicherung möglich.

Besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Pflegehilfsmittel?

Ja, sofern die definierten Voraussetzungen vorliegen, haben Versicherte gemäß §78 Abs. 1 in Verbindung mit §40 Abs. 2 SGB XI einen gesetzlichen Erstattungsanspruch auf für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel von bis zu 40 € im Monat. Ihre Pflegekasse trägt dann die Kosten für Ihre Versicherten.

Können die Inhalte der Liane-Box gewechselt werden?

Ja. Eine Änderung der Produktauswahl ist jeden Monat problemlos möglich. Eine einfache Mitteilung an uns genügt.

Kann der Bezug der Liane-Box für ein oder mehrere Monate pausiert werden?

Ja, Sie können dies schon bei der Beantragung festlegen oder später im Laufe des Jahres. Eine einfache Mitteilung an uns genügt.

Sie beziehen bereits Pflegehilfsmittel und möchten wissen, wie Sie zur Liane Box wechseln können?

Diesen Änderungs-Wunsch haben wir im Bestellprozess mit als eine Auswahloption für Sie berücksichtigt. Das „Leistungserbringer-Wechselformular“ wird dann automatisch mit erstellt.

Was sind die Pflegehilfsmittel der Produktgruppe (PG) 51?

Pflegehilfsmittel PG 51 sind zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel, wie Bettschutzeinlagen, Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel. Sie können monatlich bis zu einem bestimmten Betrag von der Pflegekasse erstattet oder direkt von einem Anbieter bezogen werden.

Was sind Pflegehilfsmittel der Produktgruppe (PG) 54?

Pflegehilfsmittel PG 54 sind technische Hilfsmittel, die den Pflegealltag erleichtern und die körperliche Belastung für Pflegende und Pflegebedürftige reduzieren. Sie werden von der Pflegekasse zuzahlungsfrei zur Verfügung gestellt, wenn sie zur Sicherung und Erleichterung der Pflege, zur Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen oder zur selbstständigen Lebensführung benötigt werden.

Haben Privatpatienten und Beihilfeberechtigte auch Anspruch auf die Pflegehilfsmittel?

Ja. Auch privat versicherte Pflegebedürftige haben einen Anspruch auf Pflegehilfsmittel. Sie können die entsprechenden Rechnungen von uns bei Ihrer Versicherung zur Erstattung einreichen. Bei Beihilfeberechtigten tragen sowohl die private Pflegepflichtversicherung als auch die Beihilfestelle in der Regel jeweils 50 % der Leistung.

Werden die Zuschüsse für zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel 2024 erhöht?

Nein, bisher sind keine Initiativen des Bundesgesundheitsministeriums bekannt, die eine Erhöhung der Zuschüsse für kostenlose Pflegehilfsmittel für 2024 vorsehen. Es wird danach voraussichtlich bei den 40 € bleiben.

Ab wann ist die Pflegehilfsmittel-Beratung verpflichtend?

Die neuen Verträge mit den Anbietern von Pflegehilfsmitteln sind spätestens ab  1.7.2024 gültig. Ab diesem Datum können neuen Anträge nur noch mit einer vorgeschalteten Pflegehilfsmittel-Beratung bei Ihrer Pflegekasse eingereicht werden.

Von wem muss die Pflegehilfsmittel-Beratung durchgeführt werden?
Die Leistungserbringer sind dann verpflichtet, den Versicherten „durch geschulte Fachkräfte persönlich zu beraten, welche Pflegehilfsmittel für die konkrete Versorgungssituation im Einzelfall geeignet und notwendig im Sinne von § 29 Absatz 1 SGB XI sind. Bei uns werden die Pflegehilfsmittel-Beratungen in der Regel von erfahrenden examinierten Pflegefachkräften durchgeführt.
Wie lange dauert eine Pflegehilfsmittel-Beratung?

Das ist natürlich von Ihrem Beratungsbedarf abhängig. In der Regel sollte eine viertelstündige Pflegehilfsmittel-Beratung ausreichend sein. Wenn ein komplexerer Bedarf vorhanden ist, kann ein zusätzlicher Termin für die Pflegehilfsmittel-Beratung vereinbart werden.

Unsere Produktauswahl für Ihre bedarfsgerechte Pflegehilfsmittel-Versorgung:

Sie haben Änderungswünsche?

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Annika, Kundenservice Liane-box

Hallo, ich bin Annika. Ihre Informationen aus der Beantragung bearbeite ich für Sie und sorge dafür, dass Sie wunschgemäß Ihre erste Liane-Box schnellstmöglich nach Hause geliefert bekommen.

Falls im Laufe der Zeit Änderungswünsche kommen, melden Sie sich einfach bei mir.

Haben Sie noch einen schönen Tag!

Noch Fragen?

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Informationen zu den Pflegehilfsmitteln der Liane-Box

Informationen zu den Pflegehilfsmitteln der Liane-Box

Hier finden Sie zu allen Produkten ausführliche Informationen:

Fachberatung unter: 0421 49 18 53 70

Häufig an uns gestellte Fragen:

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um die Pflegehilfsmittel zu erhalten?

Voraussetzung für den Anspruch auf Kostenübernahme von Pflegehilfsmitteln ist eine Pflegeeinstufung (Pflegegrad 1-5) der pflegebedürftigen Person. Außerdem muss die Pflege im häuslichen Umfeld erfolgen und von einer Privatperson übernommen werden.

Welche Pflegehilfsmittel werden von der Pflegekasse erstattet?

Von der Pflegekasse wird der bedarfsorientierte Bezug von für den Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln im Wert von maximal 40 Euro pro Monat erstattet. Zu den Produkten zählen: Bettschutzeinlagen, Einmalhandschuhe, Hände- und Flächendesinfektionsmittel, Mundschutz und Schutzschürzen. Für andere Produkte (z. B. Inkontinenzmittel) ist eine Kostenübernahme nur über die Krankenversicherung möglich.

Besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Pflegehilfsmittel?

Ja, sofern die definierten Voraussetzungen vorliegen, haben Versicherte gemäß §78 Abs. 1 in Verbindung mit §40 Abs. 2 SGB XI einen gesetzlichen Erstattungsanspruch auf für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel von bis zu 40 € im Monat. Ihre Pflegekasse trägt dann die Kosten für Ihre Versicherten.

Können die Inhalte der Liane-Box gewechselt werden?

Ja. Eine Änderung der Produktauswahl ist jeden Monat problemlos möglich. Eine einfache Mitteilung an uns genügt.

Kann der Bezug der Liane-Box für ein oder mehrere Monate pausiert werden?

Ja, Sie können dies schon bei der Beantragung festlegen oder später im Laufe des Jahres. Eine einfache Mitteilung an uns genügt.

Sie beziehen bereits Pflegehilfsmittel und möchten wissen, wie Sie zur Liane Box wechseln können?

Diesen Änderungs-Wunsch haben wir im Bestellprozess mit als eine Auswahloption für Sie berücksichtigt. Das „Leistungserbringer-Wechselformular“ wird dann automatisch mit erstellt.

Was sind die Pflegehilfsmittel der Produktgruppe (PG) 51?

Pflegehilfsmittel PG 51 sind zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel, wie Bettschutzeinlagen, Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel. Sie können monatlich bis zu einem bestimmten Betrag von der Pflegekasse erstattet oder direkt von einem Anbieter bezogen werden.

Was sind Pflegehilfsmittel der Produktgruppe (PG) 54?

Pflegehilfsmittel PG 54 sind technische Hilfsmittel, die den Pflegealltag erleichtern und die körperliche Belastung für Pflegende und Pflegebedürftige reduzieren. Sie werden von der Pflegekasse zuzahlungsfrei zur Verfügung gestellt, wenn sie zur Sicherung und Erleichterung der Pflege, zur Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen oder zur selbstständigen Lebensführung benötigt werden.

Haben Privatpatienten und Beihilfeberechtigte auch Anspruch auf die Pflegehilfsmittel?

Ja. Auch privat versicherte Pflegebedürftige haben einen Anspruch auf Pflegehilfsmittel. Sie können die entsprechenden Rechnungen von uns bei Ihrer Versicherung zur Erstattung einreichen. Bei Beihilfeberechtigten tragen sowohl die private Pflegepflichtversicherung als auch die Beihilfestelle in der Regel jeweils 50 % der Leistung.

Werden die Zuschüsse für zuzahlungsfreie Pflegehilfsmittel 2024 erhöht?

Nein, bisher sind keine Initiativen des Bundesgesundheitsministeriums bekannt, die eine Erhöhung der Zuschüsse für kostenlose Pflegehilfsmittel für 2024 vorsehen. Es wird danach voraussichtlich bei den 40 € bleiben.

Ab wann ist die Pflegehilfsmittel-Beratung verpflichtend?

Die neuen Verträge mit den Anbietern von Pflegehilfsmitteln sind spätestens ab  1.7.2024 gültig. Ab diesem Datum können neuen Anträge nur noch mit einer vorgeschalteten Pflegehilfsmittel-Beratung bei Ihrer Pflegekasse eingereicht werden.

Von wem muss die Pflegehilfsmittel-Beratung durchgeführt werden?
Die Leistungserbringer sind dann verpflichtet, den Versicherten „durch geschulte Fachkräfte persönlich zu beraten, welche Pflegehilfsmittel für die konkrete Versorgungssituation im Einzelfall geeignet und notwendig im Sinne von § 29 Absatz 1 SGB XI sind. Bei uns werden die Pflegehilfsmittel-Beratungen in der Regel von erfahrenden examinierten Pflegefachkräften durchgeführt.
Wie lange dauert eine Pflegehilfsmittel-Beratung?

Das ist natürlich von Ihrem Beratungsbedarf abhängig. In der Regel sollte eine viertelstündige Pflegehilfsmittel-Beratung ausreichend sein. Wenn ein komplexerer Bedarf vorhanden ist, kann ein zusätzlicher Termin für die Pflegehilfsmittel-Beratung vereinbart werden.